Transparent und geradlinig.
Schon in meiner prämierten Dissertation habe ich mich mit den Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts auseinandergesetzt. Den Anforderungen an ein transparentes Mandatsverhältnis fühle ich mich in meiner Anwaltspraxis mehr denn je verpflichtet: Sie sollen stets wissen, wo in ihrem Fall die rechtlichen Knackpunkte liegen und welche Risiken sie eingehen. Nicht zuletzt umfasst eine ordnungsgemäße anwaltliche Aufklärung auch Transparenz bei den Kosten meines Einschreitens. Die entstehen Kosten besprechen wir daher bei unserem Erstgespräch. Bei abgrenzbaren Tätigkeiten wie etwa einer Vertragserstellung oder -prüfung kann ich Ihnen zu Ihrer besseren Kostenplanung Pauschalhonorare anbieten, in weniger abgrenzbaren Angelegenheiten wie Gerichtsverfahren oder bei einer laufenden Beratung erfolgt die Abrechnung nach dem gesetzlichen Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder einem
vereinbarten Stundensatz. Wenn sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kümmere ich mich gerne um die Einholung einer Deckungszusage und die laufende Berichterstattung.
Erstgespräche in meinen Rechtsgebieten wahlweise per Telefon, Online-Konferenz oder in meiner Kanzlei biete ich zu einer Pauschale von EUR 100,00 brutto (für 30 Minuten) an. Im Erstgespräch werde ich alle Fragen zu den entstehenden Kosten beantworten.
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